Kostenübernahme für die Betreuung

Gerne besuche ich Sie zu Hause zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Gemeinsam besprechen wir Art, Umfang und Möglichkeiten der von Ihnen gewünschten Betreuung, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Daraus ergeben sich auch Ihre Möglichkeiten für die Kostenübernahme der Pflegekassen.

 

Preisinformation auf Anfrage - je nach Leistungsaufwand und Anfahrt. 

 

Informationen über die verbesserten Leistungen nach dem Pflegeunterstützungs – und -entlastungsgesetz (PUEG 2023) durch die Pflegekassen finden Sie unter 

Abrechnung

Die Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden:

  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Mein Honorar beträgt 38,00 € / Stunde
  • Fahrtkosten pro Einatz 6,00 €

Viele meiner Angebote können im Rahmen von Betreuungs- und Entlastungsleistungen und der Verhinderungspflege nach §45b SGB XI unterstützt werden. Interessierte Angehörige können sich hierzu bei ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten lassen.

 

 

Foto: Nina Ader